Compliance & Recht

Das Lieferkettengesetz umsetzen

Erfahren Sie, welche Sorgfaltspflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für Ihr Unternehmen gelten.

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720,00 € exkl. MwSt.

Beschreibung

Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG), kurz Lieferkettengesetz genannt, wurde am 11. Juni 2021 vom Deutschen Bundestag verabschiedet.

Mit diesem Gesetz werden zum ersten Mal für Unternehmen aller Branchen konkrete Vorgaben für Compliance geschaffen.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Ab dem 01.01.2023 müssen alle Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitenden die Anforderungen des Lieferkettengesetzes umgesetzt haben.

Betroffen sind neben produzierenden Unternehmen auch Dienstleister wie Logistikunternehmen oder Gebäudereinigung.

Warum auch kleinere Unternehmen betroffen sind

Das Lieferkettengesetz verpflichtet die betroffenen Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten an ihre direkten Lieferanten weiterzugeben und für die Umsetzung zu sorgen – völlig unabhängig davon, wie viele Mitarbeitende diese Unternehmen haben.

Folglich besteht auch für kleinere Unternehmen Handlungsbedarf!

Zielgruppe

  • Mitarbeitende und Leitende der Rechts- und Compliance Abteilung
  • Einkauf und Vertrieb
  • Projektmanagement
  • Management des Unternehmens
  • Menschenrechtsbeauftragte

Zertifikat

Jeder Teilnehmer erhält eine Teilnahmebescheinigung.